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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 99/14

Datum:
11.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 99/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0311.6B99.14.00
 
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Wiederherstelllung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Studienrats, mit der dieser sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenver-hältnis auf Probe wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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