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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 910/14

Datum:
21.08.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 910/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0821.6B910.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 951/14
Schlagworte:
Polizeiarzt Überprüfung Dienstunfähigkeit
Leitsätze:

Das auf § 62 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW gestützte Verlangen des Dienstherrn, dass der Polizeivollzugsbeamte seine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit durch das Attest eines Polizeiarztes nachweist, ist gerechtfertigt, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstunfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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