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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 894/14

Datum:
08.09.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 894/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0908.6B894.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2308/13
Schlagworte:
Überbeurteilung Notenabsenkung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Justizvollzugsamtsinspektors auf Erlass einer einstweili-gen Anordnung mit dem Ziel einer Verpflichtung des Dienst¬herrn, eine freie Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesO vorläufig nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen.

Zur Rechtmäßigkeit einer auf die „Beurteilungsgrundsätze für den Bereich des Jus-tizvollzuges“ (Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2012 - 2000 IV. 22) gestützten Überbeurteilung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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