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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 834/14

Datum:
11.08.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
Beschluss
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 834/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0811.6B834.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 422/14
Schlagworte:
Versetzung Konfliktlage Amtsangemessenheit Amtsangemessene Beschäftigung Vertretungsunterricht Sekundarstufe I
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Versetzungsverfügung sowie auf amtsangemessene Be-schäftigung im Wege der einstweiligen Anordnung.

Zur Amtsangemessenheit des Einsatzes einer Studienrätin (nahezu ausschließlich) im Vertretungsunterricht in der Sekundarstufe I.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt

 
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