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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 790/14

Datum:
29.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 790/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0729.6B790.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 415/14
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung Beförderung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Beförderungsstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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