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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 600/14

Datum:
15.08.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 600/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0815.6B600.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 115/14
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beförderung Dienstliche Beurteilung Beurteilungszeitraum
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde eines Fachlehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die am 30. Januar 2013 ausgeschriebenen zehn Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 10 LBesO/Vergütungsgruppe EG 9 TV-L (Werkstattlehrer) mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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