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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 457/14

Datum:
29.04.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 457/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0429.6B457.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 197/14
Schlagworte:
Ruhestand Altersgrenze Ruhestandseintritt Hinausschieben Dienstliches Interesse
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Justizamtfrau, die im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben ihres Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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