Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 324/14

Datum:
23.04.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 324/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0423.6B324.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1684/13
Schlagworte:
Schulleiter Schulbetrieb Vertrauensverhältnis Abordnung Dienstliche Gründe
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Studiendirektorin, die sich gegen ihre nicht amtsgemäße Abordnung nach § 24 Abs. 2 LBG NRW an ein anderes Gymnasium wendet.

Ein gestörtes Vertrauensverhältnis auf der Ebene der Schulleitung vermag einen dienstlichen Grund für die Abordnung einer Konfliktpartei zu begründen, wenn durch die Störung die konstruktive Arbeit im Schulalltag wesentlich beeinträchtigt wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank