Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 294/14

Datum:
26.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 294/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0626.6B294.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 91/14
Schlagworte:
Beurteilung Dozententätigkeit Beurteilungsbeitrag Erkenntnisgrundlage Plausibilisierung Aufgabenbeschreibung Absenkung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen die ihm im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegebene Verpflichtung, den antragstellenden Polizeidirektor in ein Auswahlverfahren bezüglich einer Direktionsleiterstelle einzubeziehen.

Zum Erfordernis einer hinreichenden tatsächlichen Erkenntnisgrundlage für die Erstellung einer Beurteilung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank