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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 252/14

Datum:
12.05.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 252/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0512.6B252.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1820/13
Schlagworte:
Stellenbesetzung Bewerbungsvoraussetzungen Schulleiterstelle
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Realschulkonrektorin auf Erlass einer einstweiligen Anord-nung mit dem Ziel, dem Dienstherrn zu untersagen, die Stelle des Rektors/der Rektorin einer Realschule zu besetzen, solange nicht ein erneutes Auswahlverfahren unter Einbeziehung ihrer Bewerbung durchgeführt worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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