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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 247/14

Datum:
29.04.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 247/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0429.6B247.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1596/13
Schlagworte:
Zurruhesetzung Dienstunfähigkeit Anordnung der sofortigen Vollziehung Begründung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Regierungsamtmanns auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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