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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 232/14

Datum:
17.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 232/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0317.6B232.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2442/13
Schlagworte:
Ruhestand Altersgrenze Ruhestandseintritt Hinausschieben Dienstliches Interesse
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Staatsanwalts, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben seines Eintritts in Ruhestand erreichen will.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz auf 34.997,46 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 35.032,80 Euro festgesetzt.

 
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