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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 182/14

Datum:
27.02.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 182/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0227.6B182.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 22/14
Schlagworte:
Zwischenentscheidung Beschwerde
Leitsätze:

Unzulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen eine Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts, mit der dieses dem Antragsgegner aufgegeben hat, eine Um-setzung der Beigeladenen rückgängig zu machen, um eine den Erfordernissen des Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 und 5 GG genügende Prüfung im vorläufigen Rechts-schutzverfahren zu ermöglichen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

 
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