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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1457/13

Datum:
13.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1457/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0113.6B1457.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1670/13
Schlagworte:
Umsetzung Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars, der seine "Rückumsetzung" im Wege einer einstweiligen Anordnung begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.

 
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