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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1453/13

Datum:
22.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1453/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0122.6B1453.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 768/13
Schlagworte:
Zurruhesetzung Dienstzeiten Dienstplan Wechselschicht Wechselschichtdienst
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars auf Anerkennung von Dienst-zeiten im Wechselschichtdienst mit der Folge der Verringerung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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