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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1376/13

Datum:
14.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1376/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0114.6B1376.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 854/13
Schlagworte:
Bestellung zum Prüfer Amtsangemessene Beschäftigung Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Universitätsprofessors auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung der Universität, ihn zum Prüfer zu bestellen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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