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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1293/14

Datum:
16.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1293/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1216.6B1293.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2006/14
Schlagworte:
Amtsärztliche Untersuchung Dienstfähigkeit Dienstunfähigkeit Untersuchungsaufforderung
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde einer Fachlehrerin, die sich gegen die Anordnung der amts-ärztlichen Untersuchung ihrer Dienstfähigkeit wendet.

Eine Aufforderung, sich zur Klärung der Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, muss u.a. Angaben zu Anlass, Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung enthal¬ten. Sie muss aus sich heraus verständlich sein.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Schreiben des Antragsgegners vom 18. August 2014 einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit zu unterziehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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