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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1220/14

Datum:
15.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1220/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1215.6B1220.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1525/14
Schlagworte:
Amtsangemessene Beschäftigung Ehrenamt Ehrverletzung Feuerwehr Umsetzung Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Brandamtsrats, der eine einstweilige Anordnung gegen seine Umsetzung erreichen möchte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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