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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1141/13

Datum:
10.02.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1141/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0210.6B1141.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 699/13
Schlagworte:
Beförderung Bestenauslese Aktuelle dienstliche Beurteilungen Anlassbeurteilung Regelbeurteilung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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