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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 963/13

Datum:
07.10.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 963/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1007.6A963.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 3417/11
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Probe Zusicherung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer ehemaligen Stadtinspektoranwärterin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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