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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 899/13

Datum:
16.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 899/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0116.6A899.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 731/10
Leitsätze:

Wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit erfolglose Anhörungsrüge eines Stadtoberinspektors a.D. gegen die (teilweise) Ablehnung der Bewilligung von Pro-zesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren.

 
Tenor:

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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