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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 827/12

Datum:
19.05.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 827/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0519.6A827.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 5355/11
Schlagworte:
Wiederaufgreifen des Zurruhesetzungsverfahrens Dienstunfall Unfallruhegehalt
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Fachlehrerin a.D. auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf das Wiederaufgreifen ihres Zurruhesetzungsverfahrens mit dem Ziel gerichtet ist, rückwirkend wegen Dienstunfähigkeit infolge eines erlittenen Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt zu werden.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000,00 festgesetzt.

 
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