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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 776/12

Datum:
12.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 776/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0612.6A776.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 K 907/11
Schlagworte:
„außerplanmäßiger Professor“ Verleihung der Bezeichnung Zuständigkeit Fachbereich Fachbereichsrat
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Privatdozenten einer Universität auf Zulassung der Berufung, der mit seiner Klage die Verpflichtung der Beklagten begehrt, ihm die Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“ zu verleihen.

Zum Ermessensspielraum der Hochschule bei der Verleihung dieser Bezeichnung.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

 
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