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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 650/13

Datum:
12.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 650/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0612.6A650.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 537/11
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung Aufrechnung Schadensersatz Mitwirkungspflicht Dienstunfähigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des beklagten Dienstherrn gegen ein Urteil, das den Antrag auf finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs – soweit nicht zurück genommen – für begründet erklärt.

Zur Erfolglosigkeit einer hilfsweise erklärten Aufrechnung wegen Unbegründetheit des zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruches.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 6.000,00 Euro festgesetzt.

 
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