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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 501/13

Datum:
19.08.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 501/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0819.6A501.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5139/11
Schlagworte:
Abbruch des Auswahlverfahrens Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung Fortsetzungsfeststellungsklage
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Zulassung der Berufung, der die Feststellung erreichen möchte, dass er zu einem früheren Zeitpunkt als tatsächlich geschehen in sein jetziges Statusamt hätte befördert werden müssen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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