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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 377/13

Datum:
04.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 377/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0304.6A377.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3342/10
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit Terminsverlegung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Staatsanwalts, der sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Zu den Anforderungen an eine Terminsverlegung, wegen der Erkrankung der sachbearbeitenden Rechtsanwältin innerhalb der mit der Vertretung beauftragten Sozietät.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 80.000 Euro festgesetzt.

 
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