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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 364/13

Datum:
16.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 364/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1216.6A364.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 18 K 2151/11
Schlagworte:
Verwaltungsinternes Kontrollverfahren Überdenken Prüfer
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Aufstiegsbeamten, dessen Klage auf eine Neu-bewertung bzw. Wiederholung von Klausuren gerichtet ist, die er im Rahmen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst angefertigt hat.

Wird eine schriftliche Prüfungsarbeit wegen des Ausscheidens der ursprünglichen Prüfer von neuen Prüfern bewertet, so müssen diese eine von Grund auf neue BEwertung vornehmen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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