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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 274/12

Datum:
27.02.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 274/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0227.6A274.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 K 7665/10
Schlagworte:
„außerplanmäßiger Professor“ Rücknahme der Bezeichnung Zuständigkeit Fachbereich Fachbereichsrat Rücknahmefrist
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines außerplanmäßigen Professors einer Universität auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen die Rücknahme der ihm verliehenen Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“ wendet.

Zur hochschulinternen Zuständigkeit des Fachbereichs für die Entscheidung über die Rücknahme.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

 
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