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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2681/12

Datum:
17.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2681/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0717.6A2681.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7193/11
Schlagworte:
Freizeitausgleich Rauchpause Zusätzliche Vergütung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Justizvollzugsbeamtin auf Zulassung der Berufung, die eine zusätzliche Vergütung, hilfsweise Freizeitausgleich, dafür begehrt, dass sie als Nichtaucherin anders als ihre rauchenden Kollegen bei der Arbeit keine Rauchpausen einlegt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 11.726,20 Euro festgesetzt.

 
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