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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2680/12

Datum:
10.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2680/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0310.6A2680.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3232/10
Schlagworte:
Übertragung Resturlaub Mindestjahresurlaub
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars gegen ein Urteil, das den Antrag auf Übertragung unter anderem krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs für unbegründet erklärt und abschlägig beschieden hat.

Aus Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG ergibt sich lediglich ein Anspruch auf Übertragung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Mindestjahresurlaubs (4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage).

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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