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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2662/12

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2662/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1127.6A2662.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4525/11
Schlagworte:
Erektile Dysfunktion Freie Heilfürsorge Polizeidienstfähigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Kriminalhauptkommissars, der Leistungen der freien Heilfür-sorge der Polizei für die Versorgung mit dem Arzneimittel Cialis zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion begehrt.

Leistungen der freien Heilfürsorge der Polizei werden allein für Aufwendungen gewährt, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit dienen.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 323,89 Euro festgesetzt.

 
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