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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2620/13

Datum:
10.10.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2620/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1010.6A2620.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 4212/12
Schlagworte:
Beamtenverhältnis Beförderung Nichtbeförderung Schadensersatz
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Zulassung der Berufung, die Schadensersatz dafür erstreiten möchte, dass sie im Jahre 2005 nicht befördert worden ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 30.000,- Euro festgesetzt

 
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