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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2549/13

Datum:
15.10.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2549/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1015.6A2549.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2988/12
Schlagworte:
Schadensersatz Verwirkung Beförderung Beurteilung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Regierungsbaurats a.D. auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine Klage auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung abgewiesen worden war.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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