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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 228/14

Datum:
26.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 228/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0326.6A228.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3354/12
Schlagworte:
Ruhestand Altersgrenze Ruhestandseintritt Hinausschieben Dienstliches Interesse Maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Regierungsdirektors gegen ein Urteil, das den Antrag auf ein weiteres Hinausschieben des Ruhestandseintritts für unbegründet erklärt und abschlägig beschieden hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

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