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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2250/10

Datum:
05.09.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2250/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0905.6A2250.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2250/10
Schlagworte:
Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Übernahme Überleitung Dienstherr Dienstherrenwechsel Wissenschaftsfreiheit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines vormals beim beigeladenen Land beschäftigten Universi-tätsprofessors auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine Anfech-tungsklage gegen den seine Übernahme in den Dienst der beklagten Universität ver-fügenden Bescheid abgewiesen worden war.

Die Rechtmäßigkeit der beamtenrechtlichen Übernahme erfordert nicht, dass das Organisationsmodell des neuen Dienstherrn in allen Einzelheiten geltendem Recht entspricht. (Im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. August 2010 – 6 A 815/09 –.)

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 95.000,00 Euro festgesetzt.

 
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