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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2207/12

Datum:
29.01.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2207/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0129.6A2207.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3075/10
Schlagworte:
Zurruhesetzung Dienstzeiten Dienstplan Wechselschicht Wechselschichtdienst
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminaloberkommissars auf Zulassung der Berufung wegen der Anerkennung von Dienstzeiten im Wechselschichtdienst mit der Folge der Verringerung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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