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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2157/13

Datum:
09.10.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2157/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1009.6A2157.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 5107/11
Schlagworte:
Beamtenverhältnis Schadensersatz Verspätete Verbeamtung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Studienrats auf Zulassung der Berufung, der Schadensersatz dafür erstreiten möchte, dass er verspätet in das Beamtenverhältnis übernom-men worden sei.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 33.678,15 Euro festgesetzt.

 
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