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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 208/14

Datum:
15.10.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 208/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1015.6A208.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2447/12
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Nichtbestehen Prüfung Tatsachenfeststellung Teilprüfung Wiederholungsprüfung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kommissaranwärters auf Zulassung der Berufung, dessen Klage darauf gerichtet ist, die Teilprüfung „3000-Meter-Lauf“ im Rahmen des Teil-moduls 7 des Berufspraktischen Trainings (Bachelorstudiengang der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen) als bestanden zu werten.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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