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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2087/13

Datum:
19.11.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2087/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1119.6A2087.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 K 1571/12
Schlagworte:
Rahmengebühr Rechtsanwaltsgebühr Kosten des Vorverfahrens Billigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die begehrte Verpflichtung der Beklagten zur Erstattung einer insgesamt 2,5-fachen Geschäftsgebühr für die anwaltliche Tätigkeit seines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren abgewiesen worden war.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 358,17 Euro festgesetzt.

 
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