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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2080/12

Datum:
14.04.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2080/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0414.6A2080.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 4258/11
Schlagworte:
Schadensersatz Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf Schadensersatz wegen verspäteter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000,00 Euro festgesetzt

 
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