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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1896/13

Datum:
19.11.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1896/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1119.6A1896.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2149/12
Schlagworte:
Justizvollzug Übernahme Eignung Charakter Ermittlungsverfahren
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Justizvollzugsobersekretärs auf Schadensersatz wegen verspäteter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Zur Ablehnung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, die mit fehlender charak¬terlicher Eignung des Bewerbers, der ein früher gegen ihn geführtes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren verschwiegen hat, begründet wurde.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn das beklagte Land nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt

 
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