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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1658/12

Datum:
03.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1658/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0603.6A1658.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4157/11
Schlagworte:
Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung Verwirkung
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Steuerhauptsekretärin, deren Klage auf die Ver-pflichtung des beklagten Landes gerichtet ist, ihr Schadensersatz wegen unterblie-bener Beförderung zu gewähren.

Zur Verwirkung eines Schadensersatzanspruches einer Beamtin, die die Beförderungen ihrer Kollegen erst über drei Jahre nach Ergehen der letzten Beförderungsentscheidung in Frage gestellt hat.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

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