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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1619/13

Datum:
17.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1619/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0317.6A1619.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1935/12
Schlagworte:
Entlassung Beamtenverhältnis auf Widerruf
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Studienreferendarin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.

 
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