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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 157/14

Datum:
11.03.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 157/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0311.6A157.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7451/12
Schlagworte:
Entlassung Außerdienstliches Verhalten Sexuelle Handlungen Minderjährige Schülerin
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Studienrats, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet.

Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern sind disziplinarisch nicht von geringerem Gewicht, wenn sie im Einvernehmen mit dem Schüler erfolgen. Körperliche Distanz hat das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern auch dann zu prägen, wenn der Schüler mit deren Aufgabe vordergründig einverstanden ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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