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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1502/13

Datum:
18.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1502/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1218.6A1502.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2252/11
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Hemmung der Verjährung Einrede der Verjährung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Hauptbrandmeisters a.D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf einen finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

Im Wesentlichen gleichlautend mit Beschl. vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1497 und 1499/13 -.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.

 
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