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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1501/13

Datum:
18.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1501/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1218.6A1501.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 1614/11
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Hemmung der Verjährung Einrede der Verjährung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Hauptbrandmeisters auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf einen finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

Im Wesentlichen gleichlautend mit Beschl. vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1497 und 1499/13 -.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro

 
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