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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1458/13

Datum:
18.12.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1458/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1218.6A1458.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2141/10
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Hauptbrandmeisters a.D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf einen finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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