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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1376/12

Datum:
10.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1376/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0710.6A1376.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 1099/10
Schlagworte:
Forschungssemester Lehrangebot Lehrverpflichtung
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Fachhochschulprofessors auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichtbewilligung eines Forschungssemesters.

Die von § 40 Abs. 1 Satz 1 HG vorausgesetzte ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre ist gewährleistet, wenn während des Forschungssemesters das Lehrangebot sichergestellt ist, das zur Einhaltung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung erforderlich ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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