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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1370/13

Datum:
14.05.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1370/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0514.6A1370.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 5158/11
Schlagworte:
Beamter auf Probe Entlassung Nichtbewährung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, die sich mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Nichtbewährung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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