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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1353/12

Datum:
17.02.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1353/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0217.6A1353.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1707/11
Schlagworte:
Bandbreitenregelung Pflichtstundenzahl
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Studiendirektors, der mit seiner Klage die Reduzierung seiner wöchentlichen Pflichtstunden begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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